Flugausfall bei Pauschalreisen: So sichern Sie sich Ihre Entschädigung

Viele Reisende gehen davon aus, dass bei der Buchung einer Pauschalreise alles reibungslos funktioniert – schließlich decken Flug, Hotel und Unterhaltung alle Aspekte Ihrer Reise ab. Auch ein Ansprechpartner ist immer verfügbar. Doch was tun, wenn es trotz allem zu einem Flugausfall kommt?

Anstatt die Unannehmlichkeiten hinzunehmen, können Sie Ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen. AirHelp zeigt Ihnen, wie Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten und unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen. Obwohl der Reiseveranstalter für die Organisation verantwortlich ist, liegt die Haftung für Flugausfälle meist bei der ausführenden Fluggesellschaft.

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Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugausfällen während einer Pauschalreise:

  • Anspruch auf Entschädigung: Bis zu 600 € pro Person je nach Flugstrecke.

  • Betreuungsleistungen: Kostenlose Mahlzeiten, Getränke, und bei Bedarf Unterkunft.

  • Gesetzliche Grundlage: EU-Verordnung EC 261 gilt für viele Flugausfälle.

  • Rückerstattungsmöglichkeiten: Entschädigung entweder von der Fluglinie oder dem Reiseveranstalter.


Rechte und Pflichten bei Pauschalreisen – Airline vs. Reiseveranstalter

AspektAirlineReiseveranstalter
Entschädigung bei Flugausfall Bis zu 600 € je nach Flugstrecke (EU-Verordnung EC 261) Keine zusätzliche Entschädigung für den Flug selbst
Alternative Reisearrangements Ersatzflug oder Rückerstattung des Ticketpreises Ersatztransport oder Anpassung der Reiseplanung
Betreuungsleistungen Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtung bei Bedarf Nur im Rahmen der gesamten Reiseorganisation
VerantwortlichkeitFür den Flug selbst, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen Für die gesamte Reiseplanung inklusive Unterkunft und Transfers
Ansprechpartner vor Ort Meist nicht verfügbar, Kundenservice per Telefon Ansprechpartner direkt vor Ort oder über lokale Partner
Anspruch auf Rückerstattung Nur für den Flug Möglicherweise anteilige Rückerstattung der gesamten Reise

Was tun bei Flugausfall während Ihrer Pauschalreise?

Doch vielleicht tröstet Sie die Gewissheit, dass Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Damit ist es vollkommen egal, ob Sie den Flug in einem Pauschalreise-Paket oder auf eigene Faust gebucht haben. Sie können sich beim weiteren Vorgehen entweder an den Veranstalter wenden oder sich direkt bei der Fluglinie Ihre Ausfallsentschädigung holen.

In jedem Fall haben Sie je nach geplanter Strecke einen Anspruch auf 250 EUR bis zu 600 EUR. Der genaue Betrag hängt von der Länge der gebuchten Strecke ab. Diese Entschädigung bekommen Sie, wenn es sich um einen Flug mit Start- oder Zielflughafen in der EU handelt. AirHelp macht diesen Anspruch auf Entschädigung bei der Fluglinie für Sie geltend. Eine weitere Möglichkeit, Sie für den Ausfall zu entschädigen, ist die Anfrage beim Pauschalreiseanbieter. Hier können Sie ebenfalls den Ticketpreis zurückverlangen. Allerdings dürfen Sie Ihren Entschädigungsbetrag nur einmal einfordern - entweder vom Luftfahrtunternehmen oder vom Reiseveranstalter.

Neben einem finanziellen Ausgleich bekommen Sie auch andere Betreuungsleistungen. Essen, Getränke und eventuell auch eine Übernachtung in einem Hotel stehen Ihnen bei einem Flugausfall zu.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug bei Pauschalreisen einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Entschädigungshöhe für Flugausfälle bei Pauschalreisen

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges während einem Pauschalurlaub getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.

  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.

  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.

  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.


Häufige Fragen zu Entschädigungen bei Flugausfällen während Pauschalreisen

Habe ich bei einem Flugausfall auf einer Pauschalreise Anspruch auf Entschädigung?

Ja, auch bei Pauschalreisen haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EC 261, wenn der Flugausfall unter die gesetzlichen Bestimmungen fällt.

Sollte ich mich an die Airline oder den Reiseveranstalter wenden?

Sie können sich an beide wenden, jedoch nur einmal eine Entschädigung einfordern – entweder bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter.

Welche Rolle spielt der Reiseveranstalter bei einem Flugausfall?

Der Veranstalter ist für alternative Reisepläne verantwortlich (z. B. einen Ersatzflug). Für die Entschädigung ist jedoch meist die ausführende Airline zuständig.

Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn der Flug meines Pauschalurlaubs storniert wurde?

Ja, Sie können entweder den Ticketpreis beim Reiseveranstalter zurückverlangen oder eine Entschädigung bei der Airline einfordern.

Was tun, wenn meine Pauschalreise durch den Flugausfall komplett beeinträchtigt wurde?

Neben der Entschädigung für den Flug können Sie beim Reiseveranstalter einen Preisnachlass auf die gesamte Reise fordern, sofern erhebliche Teile nicht wie gebucht stattfinden konnten.

Wer übernimmt die Kosten für zusätzliche Ausgaben wie Unterkunft oder Verpflegung?

Sowohl die Airline als auch der Reiseveranstalter können verpflichtet sein, diese Kosten zu übernehmen. Klären Sie dies direkt vor Ort oder mit Unterstützung von Experten wie AirHelp.

Gelten die EU-Fluggastrechte auch bei Flügen außerhalb der EU?

Ja, wenn die Pauschalreise einen Flug mit Start oder Ziel in der EU beinhaltet oder eine europäische Fluggesellschaft den Flug durchführt.

Was passiert, wenn der Flugausfall durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde?

In solchen Fällen (z. B. schlechtes Wetter, Streiks) gibt es keine Entschädigung, aber der Reiseveranstalter muss trotzdem für alternative Reisearrangements sorgen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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