Entschädigung für Flugverspätung aus technischen Gründen
Die meisten Flugreisenden werden es kennen: Verspätet sich ein Flug, wird oft ein technischer Defekt als Ursache angegeben. Das hört sich zunächst ziemlich nachvollziehbar an, denn wer möchte schon abheben, wenn das Flugzeug einen technischen Defekt hat. Was viele Flugpassagiere nicht wissen, ist das ihnen eine Entschädigung zustehen könnte, wenn sich ihr Flug aufgrund eines technischen Defekts um mehr als drei Stunden verspätet. AirHelp klärt auf und hilft Ihnen, eine Entschädigung von bis zu 600 € bei der Fluggesellschaft einzufordern.
Erhalten Sie einen schnellen Überblick über Ihre Rechte bei Flugverspätungen aufgrund technischer Defekte:
Anspruch auf Entschädigung: Bei einer Verspätung von über drei Stunden aufgrund technischer Probleme steht Ihnen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.
Keine außergewöhnlichen Umstände: Technische Defekte gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände; daher ist die Fluggesellschaft für die Entschädigung verantwortlich.
Anspruch prüfen: Nutzen Sie Online-Tools, um schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf Entschädigung zu überprüfen.
Was ist ein technischer Defekt bei Flugverspätungen?
Es gibt viele technische Defekte, die bei einem Flugzeug auftreten und eine Verspätung verursachen können. Einige davon sind leicht zu beheben, aber es kann auch vorkommen, dass das Flugzeug aufgrund eines Defektes gewechselt werden muss. Wir haben Ihnen eine Übersicht der technischen Defekte zusammengestellt, die auftreten können.
Mögliche technische Defekte |
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❌ Fehlerwarnung des Bordcomputers |
❌ Ausfall der Beleuchtung |
❌ Ausfall der Heizung |
❌ Defekte Reifen |
❌ Ausfall eines oder mehrerer Triebwerke |
❌ Risse in den Tragflächen |
❌ Verstopfte Bordtoilette |
❌ Ausfall des Wetterradars |
Ihre Rechte bei technischen Defekten im Überblick
Aspekt | Regelung | Hinweis |
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Entschädigungshöhe | Bis zu 600 € | Abhängig von Flugstrecke und Verspätungsdauer |
Zusätzliche Leistungen | Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtungen | Gilt ab 2 Stunden Wartezeit |
Geltungsbereich | Flüge aus der EU oder mit EU-Fluggesellschaften | Auch Rückflüge betroffen |
Ist ein technischer Defekt ein außergewöhnlicher Umstand?
Zunächst sollten Sie wissen, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung im Falle einer Flugverspätung auf der Rechtsgrundlage der EU-Verordnung EG 261 beruht. Die Verordnung spricht Flugreisenden umfangreiche Rechte zu, die sie schützen. Ist Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet, steht Ihnen in der Regel eine Entschädigung zu. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Sind sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ die Ursache für die Verspätung, haftet die Fluggesellschaft nicht. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, extrem widrige Wetterverhältnisse, Einschränkungen bei der Flugsicherung, Funktionsstörungen des Flughafenradars, politische Unruhen und Terroranschläge.
Ein technischer Defekt zählt jedoch nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft die Möglichkeit hat, solchen Defekten vorzubeugen und somit Flugverspätungen zu verhindern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Defekt unerwartet auftritt und nicht auf fehlende Wartung zurückzuführen ist. Dies hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 bekräftigt. Wenn Sie mehr über das Urteil des EuGH erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel.
Ein technischer Defekt zählt nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Somit sind Passagiere entschädigungsberechtigt.
Technischer Defekt als Ausrede der Fluggesellschaft
Es kommt vor, dass Fluggesellschaften einen technischen Defekt als Verspätungsursache angeben, um keine Entschädigungszahlungen an die Passagiere leisten zu müssen. Sie berufen sich dabei oft auf die sogenannten außergewöhnlichen Umstände und begründen es damit, dass der Defekt unerwartet aufgetreten und somit nicht zu verhindern gewesen ist. Dabei ist die Rechtslage in diesem Fall eindeutig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein technischer Defekt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt und Passagieren bei einer technischer Defekt Flugverspätung Entschädigung zusteht. Daher sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen, wenn die Fluggesellschaft behaupten sollte, dass Sie nicht entschädigungsberechtigt sind. Hat die Fluggesellschaft Ihre Forderung mit dieser Argumentation abgewiesen, hilft AirHelp Ihnen, Ihr Recht auf finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € durchzusetzen.
AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug aufgrund eines technischen Defekts verspätet ist
Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ein ziemlich nervenaufreibender Akt sein kann, eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Da haben Sie Recht, denn die Fluggesellschaft hat selbstverständlich keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Vor allem nicht, weil die Entschädigungssumme in den meisten Fällen den Preis des Flugtickets weit übersteigt. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft sich auf die außergewöhnlichen Umstände beruft und Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.
Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung erhalten. Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Flug Entschädigung technischer Defekt einfordern.
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AirHelp ist das weltweit größte Unternehmen für Entschädigungen bei Flugproblemen.
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Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.
FAQ: Entschädigung bei Flugverspätung durch technischen Defekt
Gilt ein technischer Defekt als außergewöhnlicher Umstand?
Nein, technische Defekte zählen in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet, die Fluggesellschaft ist verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn die Verspätung oder Annullierung durch einen technischen Defekt verursacht wurde.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem technischen Defekt?
Ja, gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Dein Flug wegen eines technischen Defekts mehr als drei Stunden verspätet war oder ganz ausgefallen ist.
Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung ablehnt?
Falls die Airline nicht zahlt, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden oder einen Dienstleister für Fluggastrechte einschalten. Alternativ kannst Du rechtliche Schritte einleiten.
Übernimmt die Fluggesellschaft zusätzliche Kosten bei einer Flugverspätung durch technischen Defekt?
Ja, die Fluggesellschaft muss bei längeren Verspätungen Mahlzeiten, Getränke und ggf. eine Hotelübernachtung sowie den Transfer bereitstellen. Bewahre Quittungen auf, um zusätzliche Kosten geltend zu machen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Entschädigung einzufordern?
In Deutschland beträgt die Frist für Entschädigungsforderungen nach der EU-Verordnung 261/2004 drei Jahre ab dem Tag des Fluges.
Kann ich einen technischen Defekt selbst prüfen?
Nein, die genauen Ursachen wie technische Defekte kannst Du nicht selbst überprüfen. Die Fluggesellschaft muss jedoch beweisen, dass der Defekt kein außergewöhnlicher Umstand war, falls sie sich darauf beruft.
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